Gilt für Veranstaltungen des „ für Schloss Tonndorf e.V.“
1. Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie können nur schriftlich oder per e-mail an die jeweils im Flyer oder auf der Homepage angegebene Adresse erfolgen. Die Anmeldung der/s Teilnehmers/in (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten) ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags mit dem „für Schloss Tonndorf e.V.“. Sie muss schriftlich erfolgen. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch „für Schloss Tonndorf e.V.“ kommt der Vertrag zustande. Sollten Sie vier Wochen nach Abschicken der Anmeldung keine Rückmeldung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (kultur@schloss-tonndorf.de).
2. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des „für Schloss Tonndorf e.V.“ ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit den Informationen auf der Schloss Tonndorf Homepage unter Maßgabe sämtlicher enthaltener oder bei einem Vortreffen gemachten Hinweise und Erläuterungen.
3. Bezahlung
Der vollständige Teilnahmebeitrag ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin per Überweisung auf das Konto GLS Bank, IBAN: DE03 430 609 67 600 420 2600, BIC: GENODEM1GLS zu bezahlen.
4. Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch ausdrückliche Erklärung zurücktreten. Sie soll aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. „für Schloss Tonndorf e.V.“ kann in diesem Fall die Kosten in Rechnung stellen, die bereits entstanden sind oder die wegen bereits eingegangener Verpflichtungen noch anfallen werden, soweit diese nicht mehr vermieden werden können. Wahlweise kann „für Schloss Tonndorf e.V.“ statt der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch folgende Pauschalen in Rechnung stellen:
- bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn einmalige Bearbeitungsgebühr von 25,-€,
- vom 29. bis 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnehmerbeitrags,
- vom 5. Tag bis Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnehmerbeitrags
Wird der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt, ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten.
Die/der Teilnehmer/in hat auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson für die Freizeit/Veranstaltung zu benennen. „für Schloss Tonndorf e.V.“ hat das Recht, diese abzulehnen, wenn sie besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder andere gesundheitliche, gesetzliche oder behördliche Hindernisse der Teilnahme entgegenstehen.
Ermäßigte Plätze: Der ermäßigte Preis gilt nur bei Teilnahme der ermäßigungsberechtigten Person. Bei Nicht-Teilnahme fallen die üblichen Stornogebühren (siehe oben) des vollen Teilnahmebeitrages an.
Der Rücktritt wegen Krankheit ist unmittelbar schriftlich per Mail an kultur@schloss-tonndorf.de mitzuteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass die Person an der Veranstaltung nicht oder nicht weiter teilnehmen kann.
5. Rücktritt und Kündigung durch „für Schloss Tonndorf e.V.“
5.1
Außerdem kann „für Schloss Tonndorf e.V.“ bei Nichterreichen einer in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Schließlich kann „für Schloss Tonndorf e.V.“ vom Vertrag zurücktreten, falls in der Ausschreibung genannte Zuschüsse nicht oder nicht in voller Höhe ausbezahlt werden. Dieser Rücktritt muss spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Eine Kündigung wegen höherer Gewalt bleibt davon unberührt.
5.2
ist„für Schloss Tonndorf e.V.“ verpflichtet, den TeilnehmerInnen gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Veranstaltung nicht stattfindet. Den einbezahlten Teilnahmebeitrag erhält der/die TeilnehmerIn in voller Höhe zurück.
„für Schloss Tonndorf e.V.“ behält sich das Recht vor, eine/n TeilnehmerIn fristlos zu kündigen oder während der Freizeit auf eigene Kosten und Gefahr nach Hause zu schicken, wenn er/sie die Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört. Die Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn die Störung so gravierend ist, dass eine Fortsetzung des Teilnahmevertrags nicht zumutbar ist.
6. Bildrechte
Die TeilnehmerInnen (oder deren Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter) erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotos von den Teilnehmenden angefertigt werden.
Diese dürfen ohne Namensnennnung für Werbezwecke wie Presseveröffentlichungen, Flyer und /oder auf der Schloss Tonndorf Homepage unentgeltlich genutzt und/oder veröffentlicht werden.
„für Schloss Tonndorf e.V.“ macht Fotos von ihren Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung im Internet und in Zeitschriften. Falls ein Elternteil oder TeilnehmerIn nicht damit einverstanden ist, dass sein Kind oder sie selbst auf Fotos erscheint, muss dies in schriftlicher Form erklärt werden. Erfolgt dieser schriftliche Einspruch nicht, ist dies gleichbedeutend mit einer Erlaubnis.
Ein schriftlicher Widerspruch muss bei der Veranstaltungsleitung am 1. Tag abgegeben werden.
7. Haftung
Bei all unseren Veranstaltungen sind die LeiterInnen angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Die/der TeilnehmerIn ist sich bewusst, dass Kurse trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen können und dass er auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Die/der TeilnehmerIn verpflichtet sich, den Sicherheitsanweisungen der LeiterInnen Folge zu leisten.
8. Minderjährige TeilnehmerInnen
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Leiter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit ihrer Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist an dem Kurs teilzunehmen. Abweichungen sind dem Leiter bekannt zu geben und abzuklären.
Die Aufsichtspflicht obliegt der Veranstaltungsleitung und den BetreuerInnen während der ausgeschriebenen Veranstaltungszeiten. Für Unfälle auf dem Weg zur Veranstaltung übernimmt „für Schloss Tonndorf e.V.“ keine Haftung.
Bei Begleitung der Kinder durch Erwachsene/Erziehungsberechtigte ist der Leiter von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt den Erwachsenen / Erziehungsberechtigten die Aufsichtpflicht.
Grobe Fahrlässigkeiten des Kindes (wiederholte Missachtung der Sicherheitsanweisungen, bewusste Schadenszufügungen) haben die Konsequenz, es sofort vom Kurs auszuschließen. Ansonsten gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie oben.
9. Sonstiges
Der Konsum von Drogen, Alkohol und Tabak ist grundsätzlich nicht gestattet.
10. Versicherungen
Bei Veranstaltungen auf unserem Gelände sind unsere TeilnehmerInnen über uns haftpflichtversichert.
Für Schloss Tonndorf e.V. | Vereinsregister Amtsgericht Weimar_VR 1068 | ||
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Postanschrift: | Tel/Fax: | e-mail: | Bankverbindung: |
Das Schloss 156 | 036450-44054 | kultur@schloss-tonndorf.de | GLS Bank |
99 438 Tonndorf | IBAN: DE03430609676004202600 | ||
BIC: GENODEM1GLS |